Leider in diesem Jahr kein HKO-Sommerfest

Liebe Mitglieder, Sponsoren und Freunde des Vereins,

aufgrund der aktuellen Situation mussten wir uns leider in diesem Jahr gegen ein Sommerfest entscheiden. Die Corona-Verordnung Baden-Württemberg legt hier leider klare Regeln fest, die unser gewohntes sommerliches Zusammenkommen in diesem Jahr unmöglich machen.

Wir sind der Meinung, dass ein Sommerfest mit Mindestabstand, Hygieneregeln und Tanzverbot nicht dasselbe werden kann wie sonst, daher werden wir, sofern sich die Situation entspannt, es dafür auf unserer Weihnachtsfeier umso mehr krachen lassen.

Bleibt alle gesund.

(3) Wo möglich, soll ein Abstand zu allen Anwesenden, die nicht der Personengruppe des § 3 Absatz 2 Satz 2 CoronaVO angehören, von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind; Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen, ist zu vermeiden. Der Veranstalter hat die Anzahl der anwesenden Personen so zu begrenzen, dass die Abstandsregelungen eingehalten werden können. Teilnehmern soll ein Sitzplatz zugewiesen werden.

Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) auf privaten Veranstaltungen (Corona-Verordnung private Veranstaltungen – CoronaVO private Veranstaltungen)
Vom 8. Juni 2020
(in der ab 12. Juni 2020 geltenden Fassung)

(7) Aktivitäten der Teilnehmer, bei denen eine erhöhte Anzahl an Tröpfchen freigesetzt werden können, insbesondere singen oder tanzen, haben zu unterbleiben. Ausgenommen hiervon sind Veranstaltungen, bei denen alle Teilnehmer zur Personengruppe des § 3 Absatz 2 Satz 2 CoronaVO gehören. Auf Hochzeiten ist der Tanz des Brautpaars erlaubt, wenn die Tanzfläche so bemessen ist, dass mindestens 25 Quadratmeter zur Verfügung stehen und sichergestellt ist, dass zwischen dem Brautpaar und den anderen Teilnehmern dauerhaft ein Abstand von mindestens 2,5 Metern eingehalten wird.

Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) auf privaten Veranstaltungen (Corona-Verordnung private Veranstaltungen – CoronaVO private Veranstaltungen)
Vom 8. Juni 2020
(in der ab 12. Juni 2020 geltenden Fassung)

Eure Vorstandschaft


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